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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 68/02   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 68/02 (https://dejure.org/2003,17305)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.05.2003 - L 17 U 68/02 (https://dejure.org/2003,17305)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - L 17 U 68/02 (https://dejure.org/2003,17305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Verletztenrente; Eintritt eines Arbeitsunfalles ; Feststellung einer Berufskrankheit (BK) ; Ursächlicher Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht; Berufsbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (LWS) und der Halswirbelsäule ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 17 U 296/97

    Gewährung von Verletztenrente; Degenerationen im Bereich der Halswirbelsäule

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 68/02
    Zum anderen fehlen auch gesicherte Erkenntnisse darüber, ab wann derartige Belastungen bandscheibenbedingte Erkrankungen im Bereich der LWS verursachen können, sich das Schadensbild auch ohne körperliche Einwirkung schicksalhaft ent wickeln kann und Erkrankungen dieser Art in der Bevölkerung auch allgemein weit verbreitet sind (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10.05.2000 - L 17 U 296/97 - = Breithaupt 2000 S. 1025 ff. sowie Abschn. IV des zu der BK vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen Merkblatts für die ärztliche Untersuchung, abgedruckt bei Mehrtens/Perlebach, a.a.O., M 2108 S. 1 ff.).

    Im Hinblick darauf, dass es aber über weite Passagen wortgleich ist mit der amtlichen Begründung zu der Einführung dieser BK, sind ihm - wie der Senat im Urteil vom 10.05.2000 (a.a.O.) entschieden hat - wertvolle Hinweise für die Beurteilung von ursächlichen Zusammenhängen aus arbeitsmedzinischer Sicht zu entnehmen, so dass es eine arbeitstechnische und medizinische Konkretisierung der BK beinhaltet.

    Dass zur Ermittlung der haftungsbegründenen Kausalität für die BK 2108 das MDD ein geeignetes Verfahren ist, hat der Senat bereits im Urteil vom 10.05.2000 (a.a.O.) dargelegt.

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 68/02
    Sie weist ergänzend darauf hin, dass das BSG mit Urteil vom 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R - das MDD als geeignet angesehen hat, um die arbeitstechnischen Voraussetzungen für die Entstehung einer BK nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV zu ermitteln und zu bewerten.

    Die Feststellung einer BK nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV ist häufig problematisch, weil zahlreiche Zweifelsfragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK bestehen und der Verordnungsgeber sich abstrakter und unbestimmter Begriffe bedient hat, um - so das BSG - die Berücksichtigung neuer arbeitstechnischer und medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; Urteil vom 18.11.1997 - 2 RU 84/94 - = SGb 1999, 39 sowie zuletzt Urteil vom 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R).

  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R

    Unfallversicherung - Krankenversicherung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 68/02
    § 581 Nr. 35; SozR 3-2200 § 551 Nr. 11).

    Ob der Zwang zum Unterlassen der bisherigen Tätigkeit medizinisch geboten war, d.h. deren Fortsetzung wegen der schon eingetretenen Gesund heitsstörungen oder der Gefahr der Verschlimmerung oder des Wieder auflebens der Krankheit aus medizinischer Sicht nicht verantwortet werden konnte, ist im Wege einer nachträglichen objektiven Betrach tungsweise festzustellen (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 11 m.w.N.; Mehrtens/Perlebach, a.a.O., E § 9 SGB VII Rdnr. 27; Schönberger/ Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 581).

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 68/02
    Dement sprechend hat das BSG ausgeführt, dass sich deshalb häufig die beruf liche Verursachung bandscheibenbedingter Erkrankungen der LWS nur schwer nachweisen lässt (BSGE 84, 30, 40) und daher aus dem Umstand, dass die arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK erfüllt sind, nicht schon ein Anscheinsbeweis im Sinne des § 9 Abs. 3 SGB VII zu gunsten des ursächlichen Zusammenhangs folgt (BSG, Urteil vom 18.11.1997, a.a.O.; Mehrtens/Perlebach, a.a.O., M 2108 Rdnr. 7 S. 96 b; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit 7. Aufl. S. 578).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 68/02
    Für den ursächlichen Zusammenhang (haftungsausfüllende Kausalität) als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Unfall versicherungsrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung (vgl. BSGE 61, 127, 129; 63, 272, 278; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., Rdnr. 12) zu beurteilen ist, reicht grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - aus (BSG a.a.O. sowie SozR 2200 § 551 Nr. 1, Mehrtens/Perlebach, a.a.O., Rdnr. 26).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 68/02
    Die Feststellung einer BK nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV ist häufig problematisch, weil zahlreiche Zweifelsfragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK bestehen und der Verordnungsgeber sich abstrakter und unbestimmter Begriffe bedient hat, um - so das BSG - die Berücksichtigung neuer arbeitstechnischer und medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; Urteil vom 18.11.1997 - 2 RU 84/94 - = SGb 1999, 39 sowie zuletzt Urteil vom 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 791/95

    Keine Anerkennung von vor der Stichtagsregelung aufgetretenen Erkrankungen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 68/02
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist im Beschluss vom 09.10.2000 (SozR 3-2200 § 551 Nr. 15) zu diesem Ergebnis gelangt.
  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95

    Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 68/02
    Die Feststellung einer BK nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV ist häufig problematisch, weil zahlreiche Zweifelsfragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung dieser BK bestehen und der Verordnungsgeber sich abstrakter und unbestimmter Begriffe bedient hat, um - so das BSG - die Berücksichtigung neuer arbeitstechnischer und medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; Urteil vom 18.11.1997 - 2 RU 84/94 - = SGb 1999, 39 sowie zuletzt Urteil vom 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R).
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 42/93

    Entschädigung - Rückwirkung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 68/02
    Die Stichtagsregelung des Art. 2 Abs. 2 der 2. ÄndVO begegnet schließlich nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. SozR 3-2200 § 551 Nr. 6 Nr. 14) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
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